
Ich habe mir, nach etlichen unangenehmen Vorfällen im Außendienst, eine Dashcam zugelegt. Klar, das Thema ist umstritten, insbesondere ob sie als Beweismittel zugelassen werden können und das manch ein Rechtsexperte diese insgesamt als rechtwidirig ansieht, da sie in die Persönlichkeitsrechte der anderen Verkehrsteilnehmer eingreift und sie gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen sollen.